Allgemeine Geschäftsbedingungen

PMF Flügel
Classen-Kappelmann-Str. 18, 50931 Köln


1. Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung des Auftrages nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch sachverständige Mitarbeiter.



2. PMF Flügel, im folgenden Auftragnehmer genannt, ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln. Überlassenes Adressenmaterial wird in unbearbeiteter Form an den Auftraggeber zurückgegeben. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, die vom Auftragnehmer gemachten Aufzeichnungen über die Gründe der Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Studie einzusehen. Insbesondere erhält er keinerlei Namen oder Anschriften von Teilnehmern oder Nichteilnehmern.



3. Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliche Daten, wie zum Beispiel Namen, Adressen, die er von PMF Flügel Marktforschung für die Durchführung von Projekten erhält (auf Papier, Diskette oder sonstigen Medien) nach Beendigung der Feldarbeit an PMF Flügel, Köln, zurückzugeben oder nach Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu vernichten. Der Auftraggeber versichert, dass alle Namen, Adressen und Telefonnummern zu keinem anderen Zweck als zur Durchführung dieser Studie genutzt werden. Er fragt die vom Auftragnehmer vermittelten Personen nicht, ob sie sich in eigene Karteien speichern lassen möchten.



4. Im Rahmen der Erfüllung des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt, andere Unternehmen oder freie Mitarbeiter zur Übernahme von Teilaufgaben zu beauftragen. Für die ordnungsgemäße Arbeit fremder Unternehmen oder freier Mitarbeiter haftet er grundsätzlich nicht.



5. Der Auftraggeber wird die zur Auftragserteilung erforderlichen Tätigkeiten des Auftragnehmers bestmöglich unterstützen.



6a. Für eingebrachte und zum vorrübergehenden Gebrauch überlassene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

6b. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die sich aus der Durchführung eines Auftrages ergeben, einmal bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 25.000 €. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.



7. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nachbesserungs- oder sonstige Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Auftraggeber den Mangel unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich spezifiziert gerügt hat.



8. Bei einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel hat der Auftraggeber ein Nachbesserungsrecht. Für aufgrund des Mangels entstehenden Folgekosten (Nachfolgeschäden) haftet er nicht.



9. Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht.



10. Das Honorar wird grundsätzlich mit Beendigung des Auftrages nach Aufforderung fällig. Abgrenzbare Teilleistungen können nach deren Erbringung und der Beendigung des Gesamtauftrages in Rechnung gestellt werden. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.



11. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder sonstiger von ihm zu vertretender Verhinderung der Auftragsdurchführung schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer neben etwa entstandenen Honoraren für geleistete Beratungen eine pauschale Vergütung in Höhe eines Tageshonorars; unberührt bleiben Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz entstandener Mehraufwendungen.


12. Der Auftragnehmer kann den Dienstleistungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dazu zählt insbesondere die Nicht-Machbarkeit einer Studie, die sich während der Durchführung einer Studie erst herausstellt. Nach erfolgter Kündigung hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Durchführung bereits begonnener Maßnahmen. Des weiteren hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer.



13. Der Auftragnehmer erhält im Falle der Kündigung die Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten und nachgewiesenen Leistungen.



14. Eine Gewährleistung des Auftragnehmers für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges durch seine Tätigkeit ist ausgeschlossen.



15. Tagesspesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten werden gesondert berechnet. Die Wahl der Verkehrsmittel bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Bei Bahnfahrten wird die 1. Klasse benutzt, im Flugzeug die Business-Klasse. Flüge können gebucht werden, falls die Entfernung mehr als 300 km oder die Reisezeit mit der Bahn oder PKW mehr als 4 Stunden beträgt.



16. Für Tätigkeiten, die nicht im Auftrag beschrieben worden sind, werden gesonderte Rechnungen erstellt. Das Honorar wird dabei arbeitstäglich in Form von sogenannten Tagewerken berechnet. Es bezieht sich auf einen Arbeitstag von 8 Stunden. An- und Abreise zählen zur normalen Arbeitszeit. Werden 8 Stunden arbeitstäglich überschritten, so erhöht sich der Tagessatz um die Mehrarbeitszeit.



17. Das Honorar ist, falls nicht anders vereinbart, wie folgt fällig: 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme ist bei Auftragserteilung fällig und 50% nach Lieferung der vereinbarten Leistung. Das Zahlungsziel einer fälligen Rechnung beträgt 30 Tage nach Rechnungseingang. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dem 30. Tag Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zzgl. 20 € Bearbeitungsgebühr.



18. Bei Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z.B. bei verspäteter Freigabe des Fragebogens wodurch sich der Start der Feldarbeit (Interviews) verzögert, haftet der Auftraggeber für die entstandenen Mehrkosten. Bei CATI-Umfragen berechnen wir den durch die Verzögerung entstandenen Leerstand mit 100 Euro zzgl. MwSt. pro gebuchtem CATI-Platz.



19. Jede Vereinbarung bedarf der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.



20. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln